Ist der Rechtsstaat krank, sterben Pressefreiheit und Demokratie

Rechtsstaat und Pressefreiheit geraten in Österreich zunehmend unter Druck. Die Justiz ermittelt gegen Politiker, Minister und Kanzler antworten mit öffentlichen Angriffen. Gesetzesreformen sollen Korruptionsermittlungen erschweren und Bürger, Parlament und Medien von Informationen abschneiden. Die ÖVP ist dabei, einen „Rechtsstaat neu“ nach polnischem und ungarischen Vorbild zu schaffen. Können Pressefreiheit und Demokratie das überstehen?

Zu Gast im Clubtalk ist Heinz Meyer, einer der renommiertesten Verfassungsjuristen des Landes. Er nimmt regelmäßig öffentlich Stellung zu verfassungsrechtlichen Fragen.

Am 28. April ab 18 Uhr war Heinz Mayer mit unserem Chefredakteur Thomas Walach im Live-Gespräch zu sehen. Hier nun die Aufzeichnung des Live-Streams.

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Michael Kunerth
29. April 2021 11:05

Beim Statement zu den verfassungswidrigen Verordnungen verwundert mich, dass ein so intelligenter Jurist dem „Stufenspiel“ auf den Leim gegangen ist. Denn wenn Dr. Meyer meint, dass die Regierung von Experten beraten worden sei, so ist das ja „Stufe 2“, die jedoch von „Stufe 1“, also der Auswahl der Experten abhängig war. Da wurden jedoch unliebsame, dem Angstnarrativ widersprechende Wissenschaftler wie der Infektiologe Franz Allerberger oder Public Health Experte Martin Sprenger einfach „gegangen“, sodass die Verbleibenden sich noch deutlicher anpassen mussten.

Eva Schreiner
29. April 2021 17:54

Ein intelligenter Jurist ist er mit Sicherheit aber halt ein sturer Rechtspositivist und Dogmatiker.

Er ist einer der Architekten der gesetzlichen Grundlagen, diese ‘lesen’ sich recht schön und sind der Form nach verhältnismäßig.

Deshalb kann er auch mit Recht und Stolz darauf verweisen, dass auch mit der beschränkten Geltung die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

Dies leider aber nur scheinbar, da diese formale Begrenzung zB mit der permanent aufeinander folgenden Beschlussfassung neuer Ausgangssperren ausgehöhlt und umgangen wird. Formal sieht alles recht gut aus, vollzogen und gelebt wird es anders.

Der Rechtsstaat ist also nur ‘formal’ intakt. Ansonsten ist er längst ausgehebelt.

CommunityTeam
28. April 2021 18:45

Das wars auch schon wieder! Vielen Dank an Heinz Mayer & und an euch fürs dabei sein. Wie gewohnt wir der Talk in Kürze zum Nachschauen zur Verfügung stehen. Wir wünschen noch einen schönen Mittwoch-Abend.

Othmar Knoflach
28. April 2021 18:32

1.) Wie stehen die Chancen, eine Testpflicht oder einen Impf- bzw. Genesungsnachweis als Zugangserlaubnis für die Gastro oder vielleicht künftig auch den Handel beim Verfassungsgerichtshof erfolgreich zu bekämpfen.
2.) Wer entscheidet, wann die Maßnahmen nicht mehr gerechtfertigt sind also die Pandemie vorbei ist (Stichwort: dauerhaft Null-Covid).

Gregor Hilbrand
28. April 2021 18:10

Bundesstaatsanwalt: wie sollten die Befugnisse aussehen, bzw. wie machen das andere Staaten? Nur in groben Zügen 😉

Hrsg.
Peter Pilz
28. April 2021 18:10

Lieber Heinz Mayer, Wie kann Kurz gezwungen werden, seine dienstlichen E-Mails dem U-Ausschuss vorzulegen? Oder muss ich persönlich…?

Steven Mitter
28. April 2021 17:52

Ist es problematisch, dass die höchsten Richter am VfGH durchwegs von politischen Parteien besetzt werden? Vorschläge für 11 von Regierung, 5 von Nationalrat, 4 von Bundesrat, 0 von anderen Institutionen.
Meine Quelle ist die Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Verfassungsgerichtshof_(%C3%96sterreich)
Habe ich etwas falsch verstanden?
Wie ist das in anderen Ländern geregelt?

Ein prominentes Beispiel ist natürlich Herr Wolfgang Brandstetter, der als ÖVP-Politiker vorher Vizekanzler und Justizminister war. Werden auch in anderen Ländern ehemalige Politiker in höchste Gerichte berufen oder ist das Unikum in Österreich?

CommunityTeam
28. April 2021 17:51

Gleich gehts los! Die letzten Einstellungen werden getroffen, wir starten in wenigen Minuten. Bis gleich 🙂

Franz Köck
27. April 2021 19:17

Die wissenschaftliche Sinnhaftigkeit der Corona Tests ist nicht bewiesen – im Gegenteil, Wieviel Verordnungen hat der VfGH im Zusammenhang mit Corona, und warum aufgehoben

Gerhard Frötscher
28. April 2021 17:24
Reply to  Franz Köck

Welche Gesetze, Verordnungen, Erkenntnisse der VfGh in letzter Zeit erkannt hat, können Sie auf dessen HP nachlesen:
https://www.vfgh.gv.at/index.de.html

Gerhard Frötscher
28. April 2021 17:25

PS Erlässe an Stelle von “Erkenntnisse” natürlich, sorry

Bernhard Hobmayer
27. April 2021 15:57

Noch eine generelle Frage: Richter sind ja im Gegensatz zu Staatsanwälten unabhängig und völlig weisungsfrei. Sehen Sie, dass trotzdem politische Interventionen erfolgen oder zumindest versucht werden? Und wenn ja, nimmt der politische Druck aus Ihrer Sicht eher zu oder ab?

Gerhard Frötscher
28. April 2021 10:11

Ja, Richter sind unabhängig. Aber, nehmen wir doch einemal Sobotkas Vorschlag her, Richter als Vorsitzende in einem U-Auschuss zu installieren:
Unser werter Herr Nationalratspräsident hat da halt vergessen, dass es in Österreich Legislative, Exekutive, Judikative gibt.
Laut senem Vorschlag sollte also die Judikative den Vositzenden in der Legislative führen. Im übrigen darf auch die Unwahrheit im Parlament gesagt werden, wenn es nach unserem Herrn Natinalratspräsidenten geht.

FRANK
27. April 2021 15:53

Weshalb haben verfassungswidrige Verordnungen, die im Nachhinein aufgehoben werden, keinerlei Einfluss auf die bestehenden Verordnungen? Weshalb entstehen keinerlei rechtliche Konsequenzen bzw. Strafen für verfassungswidrige Maßnahmen? Was kann man als Bürger gegen verfassungswidrige Verordnungen unternehmen?

Gerhard Frötscher
28. April 2021 10:00
Reply to  FRANK

Also grundsätzlich ist es ja so, dass wenn der VfGh eine VO, Gesetz, Erlass als Verfasungswidrig erkennt, dieser an den Nationalrat, Regierung, Ministerium zurückgewiesen wird, damit dieser “repariert” wird . Die nächste Frage stellt sich, ob sich die VO, Gesetz, Erlass rückwirkend oder mit einem bestimmten Tag ausser Kraft tritt. Mit diesem Tag haben Regierung, Nationaltat, Ministerium die VO, Gesetz, Erlass zu reparieren und in Folge dem VfGh vorzulegen.

Bernhard Hobmayer
27. April 2021 15:51

Noch eine Frage mit Bezug zum Tierschützerprozess. Die damalige Prozessführung wurde wiederholt kritisiert und sogar als “inquisitorisch” bezeichnet. Sehen Sie Parallelen zur derzeitigen Führung des Untersuchungsausschusses?

Bernhard Hobmayer
27. April 2021 15:50

Zur Zeit besteht der Eindruck, dass bei verschiedenen Verdachtsfällen wichtige Ermittlungsschritte unterblieben sind. Andersherum wurde beim Tierschützerprozess vor 10 Jahren publik, dass über längere Zeit mit hoher Intensität sehr einseitig ermittelt wurde. Halten Sie es für möglich, dass sich ein Vorgehen der Ermittlungsbehörden wie damals auch heute wiederholen könnte?

Andreas Stadler
27. April 2021 15:45

S.g. Prof. Mayer!

Vielleicht nur einmal ein Hirngespinst: Können Sie sich eine Werbekostenobergrenze für die Politik vorstellen? Z.B.: Das Bundeskanzleramt hat im Jahr 12 Mio. Euro zur Verfügung und 12 Belangsendungen (Wahlweise ZiB 1 oder ZiB 2) im Öffentlich-Rechtlichen.
Diese Werbekostenobergrenze gilt auch für Unternehmen, die im Mehrheitsbesitz der Öffentlichkeit stehen und nicht in Konkurrenzsituationen sind. Ausnahmen müssen mit 2/3 Mehrheit jährlich im Parlament beschlossen werden.
Ließe sich so etwas darstellen?

Gerhard Frötscher
26. April 2021 12:38

Werter Herr Prof. Mayer!

Wenn wir wie derzeit in einer Pandemie ganz zuerst für die Gesundheit der Bevölkerung zu sorgen haben und auf zB. das Recht auf Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) nur eingeschränkt nachkommen können, wenn wie auf Grund dieser Pandemie verpflichtet sind, Masken zu tragen ((Einschränkung pers. Freiheit) etc. was zählt für Sie da zuerst? Gesundheit oder doch die Einschränkung div. verfassungsmässig garantierten Rechte?

Ralph Alexander Bariz
27. April 2021 9:03

Ich nehme an, sofern es sich nicht um eine absolut tödliche Infektionserkrankung handelt die halb Österreich ausradieren würde, gibt es keinen hinreichenden Grund Verfassungsgemäße Rechte und Pflichten wesentlich einzuschränken. Das wir noch immer vor dem Problem stehen, zu wenig Intensivpersonal zu haben… wir haben genug reserve ICU’s, wir haben genug leerstehende ehemalige Krankenhäuser. Die Zeit hätte gereicht Personal auszubilden und bereits bei den doppelten Vorcoronakapazitäten zu sein. Sind wir nicht, dafür können weder Bürger noch Verfassung etwas. Es gibt nur einen Schuldigen(der Anschober hätts wohl gern getan), ÖVP!

Gerhard Frötscher
28. April 2021 9:39

Ich will auch keine Verfassungsgesetze ändern oder “ausradieren”. Für mich stellt sich nur die Frage, was uns eigentlich wichtiger ist, Gesundheit (und da weiss ich wovon ich schreibe) oder müssen wir wirklich erst alle die Gesundheit verlieren, vor wir auf das “Recht auf Versammlungsfeiheit (Art.11) – sei als Beispiel genannt – nur etwas einschränken, was ja nicht heisst, dass wir es nie wieder zurückbekommen. Im übrigen argumentierte kürzlich auch Ex-Präsident Dr. Heinz Fischer so, wie von mir beschrieben – selbst Verfassungsjurist –

Tianchia
25. April 2021 15:54

Die Politik wie sie heute praktiziert wird is von einer Marketingabteilung kaum mehr zu unterscheiden.Krank ist die durchstrukturierte Fließbandmethodik mit der sinnentleerte bedeutungsschwangere Messages unters Volk gebracht werden. Im Silicon Valley arbeiten die besten Psychologen Verhaltens und Marktforscher um Umsatz zu generieren egal womit-diese Methoden tricklen down in die politische Auseinandersetzung.
Völlig neu dabei is ein Kanzler Neu aus der Retorte, Image gebügelt, Gesprächs trainiert in Rabulistik und NLP in einem noch nie dagewesenen Ausmaß,

Ralph Alexander Bariz
25. April 2021 13:47

Wieso konzentrieren sich alle nur auf einen “kranken Rechtsstaat”? Der Rechtsstaat ist eine Konsequenz einer starken Zivilgesellschaft. Ich sehe das Problem weniger in einem “kranken Rechtsstaat” als in einer, von neoliberalen Kräften wie der ÖVP aber auch vielen anderen, über Jahrzehnte systematisch demontierten, in die Bedeutungslosigkeit verdrängten und zur Handlungsunfähigkeit verdammten Zivilgesellschaft. Und hier muß ich ausnahmsweise Soros zumindest zum Teil recht geben. Schuld sind nicht nur die die es taten, sondern auch jene welche die Täter nicht daran hinderten, also wir. Wen schert schon Zivilgesellschaft wenn man sich das Hirn wegkonsumieren kann und per systemischer Verordnung auch soll. Würdevoll ist etwas anderes.

Last edited 2 Jahre zuvor by Ralph Alexander Bariz
Andreas Dobringer
25. April 2021 13:24

Warum haben wir in Österreich so eine mickrige Gesetzeslage hinsichtlich Amtsmissbrauch? Strafgesetzbuch § 302 definiert diesen nur in Hinblick auf wissentliche Schädigung eines Dritten. Ausnutzen eines Amtes zu eigenem oder fremden Vorteil ist kein Delikt, solange keine Schädigungsabsicht nachgewiesen werden kann. Was ist zu tun?

Gerhard Frötscher
26. April 2021 10:55

Ausnutzen eines Amtes zu eigenem oder fremden Vorteil ist kein Delikt, solange keine Schädigungsabsicht nachgewiesen werden kann. Was ist zu tun? quelle: Andreas Dobringer
Stellen Sie sich einmal vor, Sie rufen beim FA an, was genau Sie in einer bestimmten Sache zu tun haben und daer Finanzbeamte – Beamte sind ja für die Bevölkerung da – gibt Ihnen Auskunft Kraft seines Amtes. Soll das strafbar sein?

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