Wir machen Dir ein Geschenk: die „ZackZack schützt“-Versicherung!

Mit Deiner Unterstützung im ZackZack Club sicherst Du unser wertvollstes Gut: unsere Unabhängigkeit. Jetzt möchten wir uns bei Dir bedanken: Mit der ZackZack Rechtsschutzversicherung.

Sie ist ab jetzt Teil Deiner Mitgliedschaft!

Du musst nur eines tun: Klicke hier und kreuze in Deinem Profil an, dass Du die Gratis Rechtsschutzversicherung haben möchtest.

Was durch diese Versicherung abgedeckt ist:

Stell Dir eine der folgenden Situationen vor…

  • Im Winter stürzt jemand vor Deinem Haus und beschuldigt Dich, dass Du den Gehweg nicht ordentlich geräumt hättest. Du wirst wegen fahrlässiger Körperverletzung geklagt.

  • Du bist auf einer Kundgebung, die von der Polizei aufgelöst wird. Dir wird vorgeworfen, dass du dich nicht schnell genug entfernt hast.

  • Du stellst einer Ministerin eine unangenehme Frage, aber die anwesende Polizei meint, dass Du zu laut gesprochen hast und dadurch den Anstand verletzt hast.

  • Du wirst in einem Untersuchungsausschuss des Parlaments vorgeladen und sagst dort die Wahrheit aus. Du wirst wegen falscher Zeugenaussage angeklagt.

In Fällen wie diesen schützt dich die ZackZack-Versicherung.

Wenn Du eine Anzeige bekommst oder gegen Dich ermittelt wird, kannst Du Dich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Er kann auch Einspruch erheben und Dich vor den Verwaltungsbehörden und Gerichten vertreten

Was nicht durch diese Versicherung abgedeckt ist:

  • Strafen, die Dich im Falle einer Verurteilung treffen.

  • Kosten, die die Versicherungssumme übersteigen.

  • Bei Anklage wegen Vorsatz besteht kein Versicherungsschutz.

Wer ist versichert?

Um den Versicherungsschutz zu genießen, ist es notwendig, dass wir Deine Daten (Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Deine Adresse) der Versicherung bekanntgeben. Der Grund: die Versicherung muss wissen, dass Du als Person Teil dieser Versicherung bist.
Voraussetzung ist, dass Du Deine Einverständniserklärung abgibst, damit wir diese Daten an die Versicherung weiterleiten dürfen. Diese Einverständniserklärung kannst Du jederzeit widerrufen. Dann bist Du ab diesen Zeitpunkt (und nicht etwa erst mit Ablauf Deiner Mitgliedschaft) allerdings auch nicht mehr versichert.
Diese Einverständniserklärung kannst Du hier abgeben und auch widerrufen.

Der Versicherungsvertrag gilt ab 1. September 2021, du kannst dich jedoch bereits jetzt dafür registrieren. Ab Abschluss dieser Versicherung ist eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten bindend.

Die „ZackZack schützt!“-Versicherung im Überblick

Versicherungsschutz im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung für folgende Risikodeckungsbausteine:

Versichert sind Kostenzahlungen bis zu EUR 30.000,- je Versicherungsfall für die Vertretung in einem Strafverfahren, das wegen fahrlässiger, nicht aber vorsätzlicher strafbarer Handlungen oder Unterlassungen eingeleitet wurde.
Versicherungsschutz besteht bei gerichtlichen Strafverfahren ab Anklage, bei verwaltungsbehördlichen Strafverfahren ab der ersten Verfolgungshandlung.

Versichert sind Kostenzahlungen bis zu EUR 1.000,- je Versicherungsfall anlässlich der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen- oder Sachschadens.

Im Zusammenhang mit Versicherungsfällen gem. Pkt. 2 dieser Vereinbarung.

Vertragsbedingungen Hier als PDF-Download

Datenschutzerklärung zur Rechtsschutzversicherung

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